Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Schulen in Mecklenburg-Vorpommern konnte im neuen Schulgesetz Verbesserung für die Finanzhilfe erwirken. Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich über die gesetzlich festgelegte Finanzhilfe an den Personalkosten für Lehrerinnen und Lehrer an freien Schulen. Der Schülerkostensatz wird dabei pro Schüler und je nach Schulform errechnet. Die Auseinandersetzung über Kostenzusammensetzung und die Beachtung von veränderten Bedingungen (wie z.B. die Inflationsausgleichprämie in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes) ist ein Kernthema der Arbeitsgemeinschaft.
Jährlich werden die Schülerkostensätze den tariflichen Entwicklungen im öffentlichen Dienst angepasst. Dieser sinnvolle Modus wurde alle fünf Jahre durch die Neuberechnung der Schülerkostensätze unterbrochen. Da im Zuge einer Neuberechnung die Personalkosten des vorletzten Schuljahres als Grundlage verwendet wurden, sind die tariflichen Entwicklungen zwischen dem vorletzten Schuljahr und dem Inkrafttreten der Neuberechnung nicht berücksichtigt worden. Dieser Missstand wurde durch eine neue schulgesetzliche Regelung korrigiert.
Die Einführung der Verbeamtung von Lehrkräften im öffentlichen Schuldienst hat dazu geführt, dass sich die Vergleichbarkeit der Personalkosten zwischen den Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft reduziert. Beamtenbesoldung funktioniert anders als Lohnzahlung über Entgelte bei Angestellten. Um diesem strukturellen Unterschied gerechter zu werden, wird der Versorgungszuschlag in Zukunft von 20% auf 25% steigen und sich daher stärker in der Finanzhilfe auswirken. Die AGFS M-V konnte sich mit dem Bildungsministerium auch über eine Refinanzierung der tariflich verbindlichen Inflationsausgleichsprämie einigen. Aus Perspektive des Landes M-V sind Einmalzahlungen nicht Teil der regulären, tariflich verhandelten Entgelte und müssen daher nicht in der Neuberechnung von Schülerkostensätzen berücksichtigt werden. Hier hat die AGFS M-V eine andere Perspektive, konnte aber einen Kompromiss zur Inflationsausgleichsprämie erzielen. Diese wird mit den Finanzhilfezahlen im August 2025 an die Träger der freien Schulen übertragen.