Finanzhilfevereinbarung mit den Freien Schulen

Die Finanzierung freier Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ist ein komplexes Thema mit komplizierten Refinanzierungsdetails im Bereich der Personalkosten, Sachkosten und Internatskosten. Hier Verbesserung für die Beschulung von über 26.000 Schülern an 120 Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu erzielen, ist Anliegen der Arbeitsgemeinschaft der Freien Schulen (AGFS M-V). Auch wenn es nach wie vor Gesprächsbedarf zu verschiedenen Themenbereichen gibt, steht die AGFS M-V hinter den mit der Landesregierung verhandelten Finanzhilfevereinbarungen. Diese werden ab dem kommenden Schuljahr wirksam und leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der durch Grundgesetz und Landesverfassung garantierten Privatschulfreiheit. Schnellere Wirksamkeit tariflicher Anpassungen, stärkere Berücksichtigung der Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern im staatlichen Schuldienst und die rückwirkende Unterstützung für tarifvertragliche Einmalzahlungen sind hier als zentrale Punkte zu nennen.

Gleichzeitig erklären wir unsere Unterstützung für das durch die Erklärung des Schulleiters aus Anlass der Sportlerehrung und im Schulgesetzgebungsverfahren öffentlich gewordene Anliegen des Christlichen Jugenddorfwerks Deutschlands (CJD) in Rostock. Das CJD Rostock betreibt ein Internat für Nachwuchs-Spitzensportler, die aufgrund ihres intensiven Trainingsaufwands auf besondere Unterstützung und eine besondere Betreuung und Schulorganisation angewiesen sind. Die derzeitige Finanzierungssituation stellt eine erhebliche Belastung für die Eltern der Schüler dar, da bei Besuch einer Schule in freier Trägerschaft eine Beteiligung an den Kosten des Internatsbetriebs nicht vorgesehen ist. Den Nachwuchs-Spitzensportlern am Standort Rostock eine schulische Ausbildung bis zum Abitur zu ermöglichen und die Eltern und Familien, die einen immensen Beitrag für das sportliche Ansehen dieses Landes tragen, bei den zusätzlichen Kosten der Unterbringung im Internat zu entlasten, ist eine gemeinsame Aufgabe. Eine faire Verteilung der Kosten ist unerlässlich, um die Entwicklung junger Talente zu fördern und ihnen gleichzeitig die bestmöglichen Chancen für das Leben nach der Sportkarriere zu bieten. Wir appellieren an die Landkreise und kreisfreien Städte, in den Kreistagen und Stadtvertretungen im Rahmen der Sportförderung betroffene Familien direkt zu unterstützen oder die Zahlung von Betriebszuschüssen vertraglich zu regeln, denn sie würden auch anfallen, wenn die Schüler eine staatliche Schule besuchen. Das Land könnte die Finanzierung für den hierfür notwendigen Übergangszeitraum absichern. Wer Olympia-Wettbewerbe und Spitzensport in Mecklenburg-Vorpommern möchte, muss auch den Sport-Nachwuchs fördern.  Auch die regionale Privatwirtschaft kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Die AGFS M-V setzt sich für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Schulen, der Landesregierung, den Landkreisen, Kommunen, dem Landessportbund, der Wirtschaftsförderung und betroffenen Familien ein, um nachhaltige Lösungen für die Sicherung des Standortes zu finden. Wir sind davon überzeugt, dass die gemeinsamen Anstrengungen und Dialoge endlich zu einem Ergebnis gebracht werden müssen, um eine tragfähige Lösung im Interesse aller Beteiligten zu erreichen und hierzu auch der Wille und Wunsch aller Beteiligten vorhanden ist.