Schule ist eine öffentliche Aufgabe unter öffentlicher Verantwortung. Jede Schule – ob in staatlicher oder freier Trägerschaft – nimmt damit eine öffentliche Aufgabe wahr (Artikel 7 Absatz 1 Grundgesetz). Das Grundgesetz verbietet ein Bildungs- oder Erziehungsmonopol des Staates. Daher sind in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unserer Verfassung neben und anstelle von staatlichen Schulen auch Schulen in freier Trägerschaft vorgesehen.
Grundschulen, Regional- und Gesamtschulen, Gymnasien und Förderschulen in freier Trägerschaft
Ersatzschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die nach ihrer Schulart auch vom Staat unterhalten werden oder in den Schulgesetzen vorgesehen sind. Allgemein bildende Schulen und auch berufsbildende Schulen (Berufsfachschulen, Berufsschulen, Fachschulen, Fachoberschulen) werden als Ersatzschulen geführt. Im allgemein bildenden Bereich zeichnen sich die Schulen durch vielfältige pädagogische Konzepte aus. Viele von ihnen, z.B. Montessori, Jena-Plan, Rudolf Steiner (Waldorfschulen), werden seit vielen Jahren erfolgreich angewendet und gelten als Wegbereiter eines kindgerechten Unterrichts. In anderen Schulen werden verschiedende reformpädagogische Ansätze sinnvoll miteinander verknüpft.
Berufliche Schulen bilden für die Zukunft aus
Berufsbildende Ersatzschulen sind eine beliebte Alternative zur betrieblichen Ausbildung oder bilden vollzeitschulische Ausbildungen aus. Wegen ihrer modernen, flexiblen und auf den Arbeitsmarkt zugeschnittenen Berufe, oft auch in Kombination mit weiterführenden allgemein bildenden Abschlüssen wie der Fachhochschulreife, sind vollzeitschulische Berufsausbildungen eine gute Wahl für die Zukunft. Oft kooperieren berufliche Ersatzschulen mit Fachhochschulen und eröffnen ihren Schülerinnen und Schülern damit die Möglichkeit eines weiterführenden akademischen Studiums mit international anerkannten Abschlüssen.
Ergänzungsschulen
Ergänzungsschulen bieten Schulformen und Unterrichtsinhalte an, die das staatliche Schulsystem gar nicht oder in der jeweiligen Form nicht kennt. Die Ergänzungsschulen ergänzen also das öffentliche Schulwesen. Ihr Betrieb muss bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde angezeigt werden. Sie führen zu eigenen Abschlüssen. Auf Antrag erhalten berufliche Ergänzungsschulen die staatliche Anerkennung. Dann sind auch die Abschlüsse dieser Schulen staatlich anerkannt.
Eine Übersicht über die freien Schulen in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie im Schulverzeichnis.