Warum gibt es überhaupt Schulen in freier Trägerschaft?
Der Staat besitzt weder ein Monopol in Bildungs- und Erziehungsfragen noch ein Schulmonopol. Schon lange, bevor sich der Staat mit Schulfragen befasste, stand das freie Schulwesen in hohem Ansehen. Freie Schulen bereichern seit jeher mit ihrer Pluralität im pädagogischen Denken das staatliche Schulwesen und sind oftmals Vorreiter pädagogischer Innovationen, die dem gesamten Schulwesen zugute kommen.
Welche Arten von Schulen gibt es?
Freie Schulen gibt es sowohl im allgemein bildenden als auch im berufsbildenden Bereich. Freie Schulen unterteilen sich in sog. Ersatz- und Ergänzungsschulen. Eine Privatschule ist eine Ersatzschule, wenn sie Bildungsgänge oder Abschlüsse anbietet, die so oder vergleichbar auch an staatlichen Schulen angeboten werden oder zumindest vorgesehen sind. Im allgemein bildenden Bereich können dies zum Beispiel Grundschulen, Regionalschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Förderschulen oder Internationale Schulen sein. Im berufsbildenden Bereich gibt es unter anderem Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Fachgymnasien, Berufsoberschulen, Fachschulen oder Fachakademien in freier Trägerschaft.
Welche Vorteile haben freie Schulen?
Schüler haben unterschiedlichen Anlagen, Neigungen und Berufswünsche. Je differenzierter das Schulwesen auf diese Unterschiede eingehen kann, desto größer wird der Bildungserfolg sein. Freie Schulen mit ihren differenzierten pädagogischen, weltanschaulichen und an den Bedürfnissen der Schüler orientierten Profilen können hier ein besonders vielfältiges Angebot machen. Privatschulen arbeiten eigenständig und effizient, sie können sich schnell an neue Entwicklungen anpassen. Viele allgemein bildende Privatschulen haben bestimmte Schwerpunkte, etwa im musischen oder fremdsprachlichen Bereich. Spezielle reformpädagogische Konzepte finden sich vor allem an freien Schulen, genau so wie die Vermittlung klarer Werte und Orientierungen.
Was ist mit den Schulabschlüssen?
Die Abschlüsse, die an den Ersatzschulen erworben werden, sind gleichwertig mit denen der staatlichen Schulen.An den genehmigten Ersatzschulen werden Prüfungen durch die Schulämter abgenommen. Mit der Staatlichen Anerkennung erhalten freie Schulträger das Recht, nach den für Schulen in staatlicher Trägerschaft geltenden Vorschriften unter Vorsitz eines von der obersten Schulbehörde Beauftragten Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse zu erteilen, die die gleichen Berechtigungen verleihen wie die der Schulen in öffentlicher Trägerschaft.
Ergänzungsschulen bieten Bildungsgänge oder Abschlüsse an, die weder an staatlichen Schulen angeboten werden noch im Schulgesetz vorgesehen sind. Ergänzungsschulen „ergänzen“ also das staatliche Schulsystem. Sie verleihen eigene Abschlüsse. Berufliche Ergänzungsschulen können sich staatlich anerkennen lassen. Mit der Anerkennung erhält die Ergänzungsschule das Recht, nach den von der obersten Schulbehörde genehmigten Prüfungsvorschriften Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse auszustellen. Der Vorsitzende der Prüfungskommission wird von der obersten Schulbehörde bestellt.