WZB-Studie: Unzureichende Länderfinanzierung Freier Schulen

Berlin, 23. November 2016 – Privatschulfreiheit ist im Grundgesetz verankert. Der Gesetzgeber ist verpflichtet die Finanzierung von Privatschulen sicher zu stellen. Das Wahlrecht der Eltern, für ihre Kinder die geeignete Bildungseinrichtung auszuwählen, wird somit gewährleistet. Die aktuell veröffentlichte Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) zeigt, dass die Bundesländer das Grundgesetz bei der Finanzierung von Privatschulen nicht ausreichend beachten. Aus Artikel 7 des Grundgesetzes leitet sich ein Anspruch auf staatliche Zuschüsse ab, der jedoch nur teilweise eingehalten wird.

Freie Bildungsträger sind in der Lage mit ihren pädagogischen Konzepten auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler individueller einzugehen. Sie befördern somit die qualitative Entwicklung des Bildungssystems. Private Schulen sind mit ihren innovativen Ansätzen und reformpädagogischen Konzepten eine wesentliche Säule des pluralen Bildungssystems in Deutschland. „In einer Zeit in der die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler ständig zunimmt, sind unterschiedliche pädagogische Konzepte für eine gelingende Bildung und Erziehung unserer Kinder besonders wichtig. Der VDP fordert deshalb gleiche finanzielle Rahmenbedingungen für staatliche und freie Schulen, um ein vielfältiges Bildungsangebot zu garantieren“, so Klaus Vogt, Präsident des VDP.

Privatschulen haben grundsätzlich zwei Einnahmequellen: den aus der Verfassung garantierten Zuschuss und das Schulgeld. Grundlage für den Zuschuss sind die Kosten, die an einer Schule entstehen. Je nach Bundesland erhalten Privatschulen allerdings einen unterschiedlich hohen Ausgleich davon. Dieser reicht in den meisten Fällen nicht aus, um die Gebäude-, Sach- und Personalkosten zu decken. Die restlichen Kosten müssen über das Schulgeld gedeckt werden. „Dies bedeutet, dass durch eine ausreichende staatliche Finanzierung private Schulen auf die Erhebung von Schulgeld verzichten könnten“, so Klaus Vogt.

Bei der in der WZB-Studie kritisierten Schulgeldhöhe muss differenziert werden: Je nach Angebot sind Extraleistungen wie zum Beispiel Ganztagsbetreuung, Unterbringung oder Verpflegung im Schulgeld enthalten. Diese Leistungen dürfen beim Vergleich mit staatlichen Schulen nicht berücksichtigt werden. Um soziale Härten zu vermeiden und möglichst allen Interessenten den Schulbesuch zu ermöglichen, gibt es an privaten Schulen zum Beispiel Stipendien oder Geschwisterermäßigungen. „Die Allgemeinzugänglichkeit ist Privatschulen besonders wichtig. Nur so ist das Grundrecht der Eltern auf freie Schulwahl erfüllbar“, so Klaus Vogt.
________
Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Verantwortlich für den Inhalt: Robert Renner, Pressesprecher.