Hamburg, 22.11.2016, VS: Der Bund der Freien Waldorfschulen (BdFWS) fordert eine deutliche Anhebung der Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft, die sich an den tatsächlichen Kosten orientiert. Wie das Wissenschaftszentrum für Sozialforschung (WZB) in einer neuen Studie feststellt, verstoßen fast alle Bundesländer in der Ersatzschulfinanzierung gegen die Verfassung. Laut Grundgesetz darf in Deutschland an keiner Schule eine „Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern“ stattfinden. Viele Bundesländer unterwandern dieses Verfassungsgebot, indem sie die Schulen in freier Trägerschaft durch zu niedrig angesetzte Finanzhilfen zwingen, Schulgelder an der Grenze zur oder sogar über der Sonderungsgrenze zu erheben.
„Freie Schulen werden durch die zu niedrigen Finanzhilfen überhaupt erst in eben jene private Nische gedrängt, die man ihnen anschließend zum Vorwurf macht“, betont Henning Kullak-Ublick, Vorstand im Bund der Freien Waldorfschulen. „Wir haben es, jedenfalls bei den gemeinnützigen Schulträgern, mit einer gesetzlich erzeugten Sonderung zu tun.“ Seit Jahren kämpften die Waldorfschulen dafür, dass das Elternrecht auf freie Schulwahl unabhängig von den Einkommensverhältnissen der Eltern verwirklicht werde. „Wir können die fehlenden staatlichen Finanzhilfen nicht beliebig durch schulinterne Solidargemeinschaften kompensieren. Deshalb ist es höchste Zeit, dass die Obergrenze verfassungskonformer Schulgeldzahlungen definiert wird und sich die Zuschüsse auf dieser Grundlage an den tatsächlichen Kosten orientieren“, so Kullak-Ublick weiter.
Im Bundesdurchschnitt bekommen die Freien Waldorfschulen 71,97 Prozent ihrer Betriebskosten aus öffentlichen Mitteln erstattet. Der Rest wird durch Schulgelder und Spenden finanziert. Ein Schüler einer allgemeinbildenden Schule kostete nach aktuellen Erhebungen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2013 im Bundesdurchschnitt rund 7.100 Euro. Die Zuschüsse für Freie Waldorfschulen liegen hingegen im Durchschnitt bei 4.820 Euro. „Waldorfpädagogik ist für alle Kinder da. Der Staat hat die Pflicht, allen Familien die Möglichkeit zu geben, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Freie Schulen sind kein Sparmodell für den Fiskus, sondern Teil einer lebendigen Zivilgesellschaft“, argumentiert Kullak-Ublick. „Sie zu benachteiligen ist ein Überbleibsel aus dem Obrigkeitsstaat.“
Bund der Freien Waldorfschulen e.V.
Die derzeit 238 deutschen Waldorfschulen haben sich zum Bund der Freien Waldorfschulen e.V. (BdFWS) mit Sitz in Stuttgart zusammengeschlossen, wo 1919 die erste Waldorfschule eröffnet wurde. Seit 2013 sitzt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BdFWS als Zweigstelle in Hamburg. Die föderative Vereinigung lässt die Autonomie der einzelnen Waldorfschule unangetastet, nimmt aber gemeinsame Aufgaben und Interessen wahr.