Für politische Diskussionen sorgt derzeit die Schulwahl von Ministerpräsidentin Schwesig für ihren älteren Sohn. Das Grundgesetz sieht die freie Schulwahl vor – deshalb setzen die in den Medien aufgemachten Frontstellungen zwischen staatlichen und freien Schulen ein falsches Signal:
Vielmehr als die Frage der Schulträgerschaft sollten die Bedürfnisse eines Kindes im Vordergrund bei der Schulwahl stehen. Die Schule sollte zu den Bildungsmöglichkeiten des Kindes hinsichtlich seiner Begabungen und zu den erzieherischen Werthaltungen der Eltern passen – und dabei bleibt auch einer Ministerpräsidentin die Wahl.
Für Rückfragen:
Sprecher der AGFS
Herr Stiftungsdirektor Thomas Weßler
AGFS – Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen in Mecklenburg-Vorpommern
Tel.: 0385 / 59 38 37 – 102