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Finanzhilfevereinbarung mit den Freien Schulen

Die Finanzierung freier Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ist ein komplexes Thema mit komplizierten Refinanzierungsdetails im Bereich der Personalkosten, Sachkosten und Internatskosten. Hier Verbesserung für die Beschulung von über 26.000 Schülern an 120 Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu erzielen, ist Anliegen der Arbeitsgemeinschaft der Freien Schulen (AGFS M-V). Auch wenn es nach wie vor Gesprächsbedarf zu verschiedenen Themenbereichen gibt, steht die AGFS M-V hinter den mit der Landesregierung verhandelten Finanzhilfevereinbarungen. Diese werden ab dem kommenden Schuljahr wirksam und leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der durch Grundgesetz und Landesverfassung garantierten Privatschulfreiheit. Schnellere Wirksamkeit tariflicher Anpassungen, stärkere Berücksichtigung der Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern im staatlichen Schuldienst und die rückwirkende Unterstützung für tarifvertragliche Einmalzahlungen sind hier als zentrale Punkte zu nennen.

Gleichzeitig erklären wir unsere Unterstützung für das durch die Erklärung des Schulleiters aus Anlass der Sportlerehrung und im Schulgesetzgebungsverfahren öffentlich gewordene Anliegen des Christlichen Jugenddorfwerks Deutschlands (CJD) in Rostock. Das CJD Rostock betreibt ein Internat für Nachwuchs-Spitzensportler, die aufgrund ihres intensiven Trainingsaufwands auf besondere Unterstützung und eine besondere Betreuung und Schulorganisation angewiesen sind. Die derzeitige Finanzierungssituation stellt eine erhebliche Belastung für die Eltern der Schüler dar, da bei Besuch einer Schule in freier Trägerschaft eine Beteiligung an den Kosten des Internatsbetriebs nicht vorgesehen ist. Den Nachwuchs-Spitzensportlern am Standort Rostock eine schulische Ausbildung bis zum Abitur zu ermöglichen und die Eltern und Familien, die einen immensen Beitrag für das sportliche Ansehen dieses Landes tragen, bei den zusätzlichen Kosten der Unterbringung im Internat zu entlasten, ist eine gemeinsame Aufgabe. Eine faire Verteilung der Kosten ist unerlässlich, um die Entwicklung junger Talente zu fördern und ihnen gleichzeitig die bestmöglichen Chancen für das Leben nach der Sportkarriere zu bieten. Wir appellieren an die Landkreise und kreisfreien Städte, in den Kreistagen und Stadtvertretungen im Rahmen der Sportförderung betroffene Familien direkt zu unterstützen oder die Zahlung von Betriebszuschüssen vertraglich zu regeln, denn sie würden auch anfallen, wenn die Schüler eine staatliche Schule besuchen. Das Land könnte die Finanzierung für den hierfür notwendigen Übergangszeitraum absichern. Wer Olympia-Wettbewerbe und Spitzensport in Mecklenburg-Vorpommern möchte, muss auch den Sport-Nachwuchs fördern.  Auch die regionale Privatwirtschaft kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Die AGFS M-V setzt sich für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Schulen, der Landesregierung, den Landkreisen, Kommunen, dem Landessportbund, der Wirtschaftsförderung und betroffenen Familien ein, um nachhaltige Lösungen für die Sicherung des Standortes zu finden. Wir sind davon überzeugt, dass die gemeinsamen Anstrengungen und Dialoge endlich zu einem Ergebnis gebracht werden müssen, um eine tragfähige Lösung im Interesse aller Beteiligten zu erreichen und hierzu auch der Wille und Wunsch aller Beteiligten vorhanden ist.

Freie Schulen in Mecklenburg erzielen Fortschritte in der Finanzhilfe

Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Schulen in Mecklenburg-Vorpommern konnte im neuen Schulgesetz Verbesserung für die Finanzhilfe erwirken. Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich über die gesetzlich festgelegte Finanzhilfe an den Personalkosten für Lehrerinnen und Lehrer an freien Schulen. Der Schülerkostensatz wird dabei pro Schüler und je nach Schulform errechnet. Die Auseinandersetzung über Kostenzusammensetzung und die Beachtung von veränderten Bedingungen (wie z.B. die Inflationsausgleichprämie in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes) ist ein Kernthema der Arbeitsgemeinschaft.

Jährlich werden die Schülerkostensätze den tariflichen Entwicklungen im öffentlichen Dienst angepasst. Dieser sinnvolle Modus wurde alle fünf Jahre durch die Neuberechnung der Schülerkostensätze unterbrochen. Da im Zuge einer Neuberechnung die Personalkosten des vorletzten Schuljahres als Grundlage verwendet wurden, sind die tariflichen Entwicklungen zwischen dem vorletzten Schuljahr und dem Inkrafttreten der Neuberechnung nicht berücksichtigt worden. Dieser Missstand wurde durch eine neue schulgesetzliche Regelung korrigiert.

Die Einführung der Verbeamtung von Lehrkräften im öffentlichen Schuldienst hat dazu geführt, dass sich die Vergleichbarkeit der Personalkosten zwischen den Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft reduziert. Beamtenbesoldung funktioniert anders als Lohnzahlung über Entgelte bei Angestellten. Um diesem strukturellen Unterschied gerechter zu werden, wird der Versorgungszuschlag in Zukunft von 20% auf 25% steigen und sich daher stärker in der Finanzhilfe auswirken. Die AGFS M-V konnte sich mit dem Bildungsministerium auch über eine Refinanzierung der tariflich verbindlichen Inflationsausgleichsprämie einigen. Aus Perspektive des Landes M-V sind Einmalzahlungen nicht Teil der regulären, tariflich verhandelten Entgelte und müssen daher nicht in der Neuberechnung von Schülerkostensätzen berücksichtigt werden. Hier hat die AGFS M-V eine andere Perspektive, konnte aber einen Kompromiss zur Inflationsausgleichsprämie erzielen. Diese wird mit den Finanzhilfezahlen im August 2025 an die Träger der freien Schulen übertragen.

Führungswechsel im Vorsitz der AGFS

von links nach rechts - Christian Schneider, Paul Zehe, Thomas Idelberger

Mit dem Jahreswechsel, zum 01.01.2024, hat in der turnusmäßigen Rotation, die Bernostiftung – kath. Stiftung für Schule und Erziehung in M-V und S-H, die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft freier Schulen in Mecklenburg-Vorpommern übernommen.

Paul Zehe, Schulleiter der Niels-Stensen-Schule in Schwerin und ehemaliger stellvertretender Stiftungsdirektor der Bernostiftung, hat das Amt des Sprechers der AGFS von Thomas Idelberger übernommen.

Als neuer stellvertretender Sprecher wurde Christian Schneider, Verbandsgeschäftsführer des VDP Nord e. V., bestätigt.

Gemeinsam streben sie in Kooperation mit den Mitgliedern des AGFS-Vorstandes an, ihre Aufgabe der gemeinsamen Interessenvertretung gegenüber Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit wahrzunehmen.

Die großen Themen der nächsten Monate und Jahre, wie die Kürzung in den staatlichen Mitteln zur Ersatzschulfinanzierung, der Modus der Ermittlung des kommunalen Schullastenausgleiches und die Novellierung des Schulgesetzes in 2024 sind Punkte, die die Träger der freien Schulen in M-V aktuell bewegen und damit auch Gegenstand der Arbeit der AGFS.

Finanzierung der Freien Schulen

Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen und die ihr angeschlossenen Mitgliedsorganisationen, die Schulstiftung der Nordkirche, die Schulen der diakonischen Werke in M-V, die Schulen der Bernostiftung im Erzbistum Hamburg und Berlin, die Landesarbeitsgemeinschaft der Waldorfschulen und der Verband Deutscher Privatschulen (VDP), fordern vor dem Hintergrund des aktuellen Streits über die Landeszuschüsse der Schulen in freier Trägerschaft

– keine rückwirkende Kürzung der Landeszuschüsse

– vorübergehende Aussetzung des Einvernehmens des Landtags mit der Rechtsverordnung zur Anpassung der Kostensätze, um in einem „Finanzhilfe-Frieden“ Möglichkeiten eines finanziellen Ausgleichs für das Schuljahr 2023/24 zu finden

– Runder Tisch Finanzhilfe mit dem Ziel, erforderliche gesetzliche Änderungen abzuleiten.

Der AGFS-Vorstand